I. Anwendungsbereich
Allen Vertragsabschlüssen mit uns liegen die nachfolgenden AGB zugrunde. Die AGB werden vom Kunden jedenfalls mit seiner Bestellung als bindend anerkannt. Der Kunde erklärt sich jedenfalls mit seiner Bestellung mit dem Inhalt unserer AGB in vollem Umfang einverstanden.
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der AGB, die auf unserer Website unter www.wm-autoricambi.it abrufbar sind und in unseren Verkaufsräumlichkeiten aushängt.
Die Annahme der AGB erfolgt durch die Unterzeichnung des Kundenstammdatenblattes.
Wenn die Bestellung über unsere telematischen Kanäle erfolgt, gilt die Lesebestätigung als Annahme der AGB.
Die AGB können von uns jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden und treten mit dem Datum der Veröffentlichung auf der Website in Kraft und gelten nur für Bestellungen, die nach diesem Datum durchgeführt werden.
Diese AGB gelten für Kunden, die Produkte und/oder Dienstleistungen zu Zwecken erwerben und/oder bestellen, die stets und ausschließlich mit einer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängen.
II. Vertragsschluss
Unsere Angebote werden für uns verbindlich, wenn unsere ausdrückliche Auftragsbestätigung oder die unmittelbare Ausführung des Auftrages folgt, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von vier Wochen ab Eingang bei uns gebunden.
Bestellungen des Kunden (Angebot auf Vertragsabschluss) gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch auf Rechnung oder Lieferschein), oder mangels Auftragsbestätigung mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung als angenommen. Sofern wir davon abweichend im Einzelfall ein ausdrückliches Angebot an den Kunden legen, kommt der Vertrag mit Annahme seitens des Kunden, spätestens mit Übernahme der Lieferung oder Leistung durch den Kunden zu Stande.
Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen; die Ausführung der Lieferung oder Leistung, der Zugang eines Lieferscheins oder einer Rechnung beim Kunden gelten als Bestätigung.
Der Vertragsabschluss steht immer unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Ware. Im Falle der Nichtverfügbarkeit erstatten wir den vom Kunden gezahlten Betrag.
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Kostenvoranschlägen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach unserer vorherigen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
III. Produkte
Alle Produkte, ihre Eigenschaften und Preise, wo auch immer angegeben, können ohne Vorankündigung geändert werden. Der Kunde wird gebeten, die Eigenschaften und Preise mit größter Sorgfalt zu prüfen, bevor er die Bestellung endgültig aufgibt.
Die Abbildungen der Produkte, wo auch immer sie von uns reproduziert werden, sind nur zur Veranschaulichung gedacht, und daher können die ästhetischen Merkmale der tatsächlich gelieferten Produkte von den Darstellungen abweichen, ohne dass sich dadurch die Funktionalität und Leistung der Produkte selbst ändert.
Die technischen Daten, Eigenschaften, Leistungen, Bestimmungsorte und Anwendungen der Produkte, soweit von uns angegeben, entsprechen denen, die von den Herstellern der Produkte selbst mitgeteilt wurden, sofern nicht anders angegeben, und gelten innerhalb der Grenzen und unter den Bedingungen, die von den Herstellern von WM Autoricambi S.r.l. selbst angegeben wurden, unter Ausschluss jeglicher Haftung in dieser Hinsicht auch im Falle von Ungenauigkeiten oder Auslassungen in der Beschreibung der Produkte, wo auch immer sie angezeigt werden, einschließlich Kataloge (auch elektronisch), Drucksachen, Broschüren und Verpackungen der Produkte der Hersteller von WM Autoricambi srl. Sie sind für vertragliche Zwecke irrelevant und können nicht zur Beurteilung der Vertragserfüllung herangezogen werden.
IV. Preise / Zahlungen
Die Preise können ohne Vorankündigung geändert werden. Maßgeblich sind, vorausgesetzt einer Auftragsannahme, stets die am Tage der Bestellung gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich ab Werk, zuzüglich Mehrwertsteuer, zuzüglich Verpackung, Transport und sonstiger Nebenkosten, die vom Kunden zu tragen sind.
Unsere Forderungen sind mit Ablieferung der Ware beim Kunden fällig und zahlbar ohne Abzug in Euro, sofern nicht in der Rechnung oder individuell andere Zahlungsziele schriftlich vereinbart wurden.
Sofern der Kunde eine Einzugsermächtigung oder ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hat, wird die Frist von 14 Tagen vor Fälligkeit für die Versendung der Vorabankündigung (Pre-Notification) an den Kunden einvernehmlich verkürzt auf eine Frist für den Zugang der Vorabankündigung auf mindestens einen Tag vor Fälligkeit der einzuziehenden Forderung. Der Kunde trägt die Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen.
Wir sind berechtigt, trotz entgegenstehender Widmung des Kunden Zahlungen zur Begleichung der ältesten Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung. Erbrachte Teillieferungen sind mit dem Betrag fällig, der dieser Teillieferung entspricht.
Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht Inkasso berechtigt. Zahlungen an diese Personen befreien insofern nicht von der Zahlungsverpflichtung gegenüber uns, es sei denn, diese haben eine Vollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen oder die Zahlung ist uns endgültig und unwiderruflich zugekommen.
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten automatisch die Verzugszinsen gemäß gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 231/2002 als vereinbart, unbeschadet des Rechts, einen weiteren Schaden geltend zu machen. Im Falle des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, uns sämtliche aus der Geltendmachung unserer Forderung resultierenden Kosten (insbesondere Mahnspesen und Gebühren), welche zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig waren, zu ersetzen.
Ist der Kunde mit einer Zahlung länger als zwei Wochen in Verzug, hat er seine Zahlungen eingestellt oder wird nach Abschluss des Vertrages aus sonstigen Umständen erkennbar, dass unsere Forderungen wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet sind, sind wir berechtigt, unsere Forderungen aus sämtlichen Verträgen sofort fällig zu stellen, weitere Lieferungen einzustellen, Sicherheiten zu verlangen und Vorauszahlung zu fordern oder den Vertrag aufzulösen.
Zurückbehaltung und Aufrechnung seitens des Kunden sind ausgeschlossen, ausgenommen Forderungen des Kunden, die von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
V. Lieferung
Die von uns angegebenen Lieferzeiten, Frist und Termine sind nicht verbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich vereinbart. Eine Verspätung gibt keinen Anlass zu einer Entschädigung oder einem Schadenersatz irgendeiner Art.
Teillieferungen und Lieferungen vor dem vereinbarten Termin sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, Teillieferungen und Lieferungen vor dem vereinbarten Termin zurückzuweisen.
Bei Verkauf auf Abruf trifft uns keine Verpflichtung, Vorräte zu halten.
Dem Kunden zumutbare technische Abweichungen in Konstruktion oder Ausführung von Angaben in schriftlichen und/oder elektronischen Katalogen und anderen Unterlagen, sowie Modell- und Konstruktionsänderungen im Zuge des technischen Fortschritts sind zulässig.
Im Falle von zufälligen Ereignissen oder von Ereignissen höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände (insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations-, Lieferstörungen, Streik, Aussperrung, Katastrophen, Erdbeben, Überschwemmungen, Störungen des Verwaltungssystems oder anderer IT-Dienste, Erlass von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Anordnungen) sind wir von jeglicher Haftung für Nichterfüllung, Verzögerungen und/oder Unwirtschaftlichkeit befreit. Dies gilt auch für den Fall, dass wir die für die Ausführung von Lieferungen erforderlichen Genehmigungen nicht rechtzeitig von Dritten erhalten.
Bei einem Zahlungsverzug von mehr als zwei Wochen sind wir berechtigt, die Lieferungen einzustellen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist er verpflichtet, uns den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen und Lagerkosten, zu ersetzen, unbeschadet des Ersatzes eines weiteren Schadens.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden – mit Ausnahme von Paletten – nicht zurückgenommen und vom Kunden auf eigene Kosten entsorgt.
Gehört zu unserem Lieferumfang auch Software Dritter, gelten insoweit auch deren Lizenzbedingungen.
Bei der Lieferung der Produkte wird ihnen das entsprechende Transportdokument beigefügt.
Falls der Kunde innerhalb 24 Stunden ab Erhalt der Ware keine Beanstandung erheben wird, gilt dies als vollständige Annahme der gelieferten Ware in Bezug auf:
a. die Übereinstimmung der Anzahl der gelieferten Packstücke mit der auf dem Transportdokument angegebenen Anzahl,
b. die Unversehrtheit der Verpackung, die nicht beschädigt, nass oder in irgendeiner Weise verändert oder manipuliert werden darf, einschließlich des Verschlussmaterials (Klebeband, Bänder usw.) unter Ausschluss jeglicher späteren Anfechtung der hier genannten offensichtlichen Mängel und Fehler, der Menge und der Identität der Produkte im Vergleich zu den Angaben auf dem Transportdokument.
VI. Gewährleistung
Den Kunden trifft die Pflicht, die gelieferte Ware unverzüglich auf auffällige Mängel zu untersuchen. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Ablieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung unter konkreter Beschreibung des Mangels sowie unter Einsendung der Rechnungsnummer und des Lieferscheins schriftlich zu erheben. Die schadhafte Ware ist uns vom Kunden auf eigene Kosten zur Prüfung einzusenden. Versteckte Mängel, die auch bei ordnungsgemäßer Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Erkennbarkeit anzuzeigen. Versäumt der Kunde die Mängelrüge, verliert er die Ansprüche auf Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst, aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache sowie Mangelfolgeschäden. Entstehen durch Unterlassen der Untersuchungs- oder Rügepflicht weitere Mängel oder Schäden, so haften wir für diese ebenfalls nicht. Die aus Anlass einer nicht gerechtfertigten Mängelrüge erwachsenden Kosten trägt der Kunde.
Transportschäden oder Fehlmengen sind innerhalb 24 Stunden ab Erhalt der Ware zu bescheinigen.
Bei der Lieferung von gebrauchten Waren sind Ansprüche wegen eines Sachmangels ausgeschlossen.
Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Rücknahme der beanstandeten Ware (Wandlung) entsprechen. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche gemäß Art. 1495 ZGB. Im Falle der Verbesserung zugunsten eines Kunden tragen wir nicht solche Kosten, die dadurch entstehen, dass die verbesserungsbedürftige Sache an einen anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet. Bei allen Einsendungen oder Rücksendungen ist der Lieferschein beizufügen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum und sind an uns auf eigene Kosten zurückzugeben.
Die Gewährleistung ist in den folgenden Fällen immer ausgeschlossen:
a. Defekte und Fehler, die keine Herstellungsfehler sind, sondern auf andere Ursprünge oder Ursachen zurückzuführen sind, einschließlich derer, die sich aus der Abnutzung der Produkte oder aus dem Ablauf der vorgesehenen Austauschfristen für die Produkte ergeben
b. Vorgänge der Montage, des Einbaus, der Anbringung und des Austauschs von Produkten, wenn diese:
- mit Produkten, die zum Zeitpunkt des Kaufs nicht korrekt identifiziert wurden oder in jedem Fall nicht für das Fahrzeug geeignet sind im Hinblick auf die Angaben in den von uns und/oder den Herstellern zur Verfügung gestellten Anleitungen und Warnhinweisen
- abweichend, unvollständig oder fehlerhaft von den von uns und/oder den Herstellern bereitgestellten Anleitungen und Warnhinweisen montiert wurden;
- ohne das nachweisliche Eingreifen von Fachleuten eingebaut wurden;
c. unsachgemäße oder anormale Verwendungsbedingungen der Produkte (wie z.B. Überladung, sportliche Wettkämpfe, unerlaubtes Tuning oder Modifikationen) und der Fahrzeuge, auch in Abhängigkeit von mangelhafter oder fehlerhafter Wartung der Fahrzeuge selbst, oder von ungeeigneten oder übermäßig langen Lagerungsbedingungen der Produkte.
6. Die gesetzliche Gewährleistung gemäß Artikel 1495 des Codice Civile gilt für 12 Kalendermonate ab dem Datum der Lieferung der Produkte.
VII. Haftung
Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Von diesen Haftungsausschlüssen sind insbesondere Schadenersatzansprüche und Regressansprüche des Kunden, Ersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden, aus Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder Verzug umfasst.
Jede Art von Ersatzansprüchen ist der Höhe nach auf den jeweiligen Rechnungswert der von dem Mangel betroffenen Ware begrenzt. Davon unabhängig ist jede Art von Ersatzansprüchen der Höhe nach mit der Deckungssumme der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens ist unzulässig.
Diese Begrenzung gilt für jedes schadensverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten.
Beabsichtigt der Kunde, uns aus dem Titel der Produkthaftung im Regressweg in Anspruch zu nehmen, so hat er seine Ansprüche unter konkreter Spezifikation des Sachverhaltes, innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis, bei gerichtlicher Inanspruchnahme unverzüglich, uns bekannt zu geben. Unterlässt er diese fristgerechte Verständigung, verliert er uns gegenüber seinem Regressanspruch.
Anwendung, Verwendung und Bearbeitung sowie Einsatz der gelieferten Ware erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden. Eine diesbezügliche Gewährleistung oder Haftung ist ausgeschlossen.
Lösen wir aufgrund einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden den Vertrag auf, können wir ohne weiteren Nachweis 10 % der Auftragssumme als pauschalierten, verschuldensunabhängigen und nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegendem Schadenersatz verlangen. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
VIII. Gefahrenübergang
Unsere Lieferungen erfolgen EX WORKS – EXW (INCOTERMS 2010), soweit nicht anders vereinbart.
Ist die Versendung der Ware mit dem Kunden vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe der Ware an den ersten Beförderer auf den Kunde über. Eine Transportversicherung schließen wir nur auf Wunsch und im Namen sowie auf Rechnung des Kunden ab.
Bei Lieferung mit Montage wird der Kunde rechtzeitig die erforderlichen Vorbereitungen treffen (z. B. Bereitstellung von Räumlichkeiten, Strom- und sonstigen Anschlüssen), damit die Montage vereinbarungsgemäß durchgeführt werden kann.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an den Kunden über. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserem Ermessen zu lagern und Zahlung des vereinbarten Preises zu verlangen. Wir können für die Kosten pauschal 0,5 % des Rechnungsbetrags pro angefangenen Monat berechnen; die Geltendmachung höherer Kosten bleibt davon unberührt (Mindestersatz).
IX. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung auf Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden unser Eigentum.
Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse.
Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren verarbeitet, vermischt oder verbunden, so erwerben wir Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der im Eigentum Dritter oder des Kunden befindlichen Waren, dass der Kunde uns schon jetzt überträgt. Maßgebend ist der Wert im Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung.
Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes gesondert von der übrigen Ware. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Der Kunde darf die Vorbehaltsware ohne unsere Einwilligung nicht unter dem Rechnungswert weiter veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung werden bereits jetzt die daraus für den Kunden entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Die Forderungen dienen zur Versicherung aller
in Punkt 9.1. genannten Forderungen in Höhe des Wertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware.
Falls die Ware vom Kunden zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren nach Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung veräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist verpflichtet, einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern (Kundenkonto und OP-Liste) und/oder auf seinen Rechnungen anzubringen. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwendung der Vorbehaltsware nur im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs berechtigt; er darf unsere Vorbehaltsware nicht verpfänden oder zur Sicherung übereignen.
Solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, kann er die im Wege der Zession an uns abgetretenen Forderungen selbst einziehen und verwerten. Erfüllt er seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht oder nicht rechtzeitig, so hat der Kunde auf unser Verlangen uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind zudem ermächtigt, nach unserer Wahl den jeweiligen Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Unsere Sicherungen sind in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller unserer Forderungen auf Bezahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns einschließlich aller Nebenforderungen ohne weiteres unser Eigentum auf den Kunden übergeht und die abgetretenen Forderungen dem Kunden zustehen. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen unserer Forderung oder Eigentums durch Dritte muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.
Die in diesem Punkt 9. angeführten Rechte des Kunden, insbesondere zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware und zur Einziehung von abgetretenen Forderungen können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Vertragspflichten uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nachkommt, insbesondere wenn er in Zahlungsverzug gerät. Auch ohne ausdrücklichen Widerruf erlöschen die in diesem Punkt 8. angeführten Rechte des Kunden, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, ein Insolvenzverfahren über ihn beantragt oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen beantragt oder der Betrieb seines Unternehmens eingestellt wird. Liegt eine der vorstehenden Voraussetzungen vor, so erlischt die Befugnis des Kunden zur Weiterveräußerung unserer Eigentumsvorbehaltsware; wir sind berechtigt, Lieferungen sofort einzustellen und die Erfüllung laufender Verträge zu verweigern. Der Eigentumsvorbehalt gemäß den vorstehenden Bestimmungen bleibt auch bestehen, wenn unsere Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Wir sind berechtigt, ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Kunden heraus zu verlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtung gegenüber uns in Verzug ist oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Vermögens abgewiesen oder der Betrieb seines Unternehmens eingestellt wird. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies von uns ausdrücklich erklärt wird. Sofern die Aufhebung des Vertrags nicht erklärt wird, sind wir nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt.
X. Datenschutz
Zur Durchführung des Vertrags nach Artikel 6 Absatz 1 b der EU-DSGVO durch die WM Autoricambi S.r.l. (= Verantwortliche Stelle) werden die im Formular aufgeführten Kontakt-, Bestell- und gegebenenfalls Bankdaten erhoben. Bestellungen und Umsätze von Konzeptkunden werden gegebenenfalls an unsere Konzeptdienstleister übermittelt. Bestellungen von Software-Modulen werden an die Software-Dienstleister übermittelt. Dabei kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Partner personenbezogene Daten im Rahmen Ihrer Tätigkeiten auch an sogenannte „nicht sichere Drittländer“ weiterleiten. Die WM SE sorgt in solchen Fällen jedoch für ein angemessenen Schutz der Daten. Innerhalb des Konzerns der WM SE haben die mit der Vertragsabwicklung beauftragten Abteilungen und die auf die IT-Systeme zugriffsberechtigte Administratoren ausschließlich im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen Zugriff auf Ihre Daten. Nach Beendigung der Vertragslaufzeit werden die Daten gelöscht. Zur Ausübung Ihres Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung Ihrer Daten oder beim Wunsch zur Übertragung der Daten in einem für Sie lesbaren Format kontaktieren Sie bitte unseren Datenschutzbeauftragten unter datenschutz@wm.de. Sollten Sie im direkten Kontakt mit der WM SE das Gefühl haben, dass Ihre personenbezogenen Daten und Ihre Rechte nicht ausreichend geschützt sind, haben Sie das Recht, sich an die zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist die jeweilige Versandstelle (ex works), die die Bestellung ausführt, für die Zahlung immer unser Firmensitz.
Gehilfen und Angestellte von WM Autoricambi S.r.l. haben keine Vollmacht zum Abschluss von individuellen Vereinbarungen, die von diesen AGB abweichen. Jede Änderung der AGB muss von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden.
Dieser Vertrag unterliegt italienischem Recht. Die Anwendbarkeit der Verweisungsnormen des italienischen IPRG, der Verweisungsnormen der Verordnung (EG) NR. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-Verordnung), und der Bestimmungen des UN-Kaufrechtsabkommens sowie des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 206/2005 (und folgende Änderungen) und jeder anderen Verbraucherschutzvorschrift bleibt ausgeschlossen.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag sowie aus den auf dieser Grundlage getätigten Bestellungen des Kunden bei uns ergeben, wird die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts Bozen vereinbart. Wir sind auch berechtigt, unsere Rechte an dem Gericht geltend zu machen, in dessen Bezirk der Kunde seinen Sitz hat.
Jede Mitteilung zwischen uns und dem Kunden ist gültig und wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und an die jeweiligen zertifizierten E-Mail-Adressen, wie sie sich aus dem INI PEC-Register ergeben, gerichtet ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit oder Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
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